Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für die Nutzung der Hüpfburg während des gesamten Mietzeitraums.
Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Regularien, die für die Nutzung der Hüpfburg gelten.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen.
Der Mieter verpflichtet sich die Hüpfburg/Go Kartbahn nur bei trockenem Wetter aufzustellen und zu benützen, sollte sich das Wetter ändern, insbesondere bei der Gefahr von Sturm und Gewitter, verpflichtet sich der Mieter die Hüpfburg/ Go Kartbahn unverzüglich abzubauen und vom Strom zu nehmen. Die Benutzung der Hüpfburg ist ausschließlich für Kinder und nicht für Erwachsene gedacht (Gewichtsbelastung der Nähte)
Der Mieter erklärt hiermit, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die Schäden abdeckt, die durch die Nutzung der Hüpfburg verursacht werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen entstehen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch die Hüpfburg verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Nutzung der Hüpfburg
Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Anweisungen des Vermieters zu nutzen.
Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder von einer von ihm autorisierten Person vorgenommen werden. Sollte eine Reparatur notwendig sein, die durch unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße Behandlung der Hüpfburg durch den Mieter verursacht wurde, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg ordnungsgemäß aufzustellen, zu sichern und zu betreiben. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Regularien, die für die Nutzung der Hüpfburg gelten.
Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg nicht zu verändern oder zu modifizieren.
Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg in einem sauberen, trockenen und ordentlichen Zustand zu halten und sie vor der Abholung zu reinigen. Ansonsten fallen Trocknungs bzw. Reinigungskosten an.
Bei Nichteinhalten (zum Beispiel: spitze Gegenstände wie Äste, Spielzeuge oder Haarspangen in der Hüpfburg, Hinaufklettern der Hüpfburgwände, Nichteinhaltung der Alters- und Gewichtsbeschränkung für die Benutzung der Hüpfburg, Fehler beim Auf- bzw. Abbau der Hüpfburg) muss der Mieter die Reparatur der Hüpfburg bezahlen.
Stornierung
Der Mieter kann die Bestellung bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn stornieren.
Bei einer Stornierung nach dem oben genannten Zeitpunkt wird dem Mieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% Mietpreis berechnet.
Bei Schlechtwetter kann die Hüpfburg kostenfrei storniert werden
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